Lassen Sie Ihre Förderung berechnen.
Im 30-Minuten-Erstgespräch zeigen wir, was für Ihr Gebäude möglich ist — kostenfrei und ohne Vertrieb.
„Was kostet mich das — und was bringt es?" ist die häufigste Frage vor einer Energieberatung. Hier sind die ehrlichen Zahlen für 2026: Marktpreise, die staatliche Förderung (die die Juli-Reform unangetastet gelassen hat), der Steuerbonus als Alternative — und die Warnsignale, an denen Sie unseriöse Billig-Angebote erkennen.
Marktüblich sind 1.300 bis 2.500 Euro für die komplette Vor-Ort-Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan — je nach Gebäudegröße, Dokumentationslage und Messumfang. Enthalten sein sollten: Begehung mit Messtechnik, energetische Bilanz, Maßnahmenpakete mit Kosten und Förderung sowie das Abschlussgespräch.
Bei Mehrfamilienhäusern reicht die Spanne von 1.500 bis 5.000 Euro. Beispiel: Für ein Dreifamilienhaus mit 280 m² sind rund 2.300 Euro üblich — nach dem BAFA-Zuschuss von 850 Euro bleiben etwa 1.450 Euro Eigenanteil. Für Eigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich 250 Euro, wenn der Fahrplan in der Eigentümerversammlung vorgestellt wird.
Der Verbrauchsausweis (aus drei Jahren Verbrauchsdaten) kostet 50–150 Euro. Der berechnete Bedarfsausweis liegt beim Einfamilienhaus bei 300–600 Euro und ist für kleine, alte Gebäude Pflicht. Details und Ablauf: Energieausweis-Service.

Die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) zahlt 50 % des Beratungshonorars — gedeckelt auf 650 Euro beim Ein-/Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Und die wichtigste Nachricht dieses Sommers: Die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 hat die Beratungsförderung nicht angetastet — die Sätze gelten unverändert weiter (die Kürzung von 80 auf 50 Prozent war bereits die Reform vom August 2024). Den Antrag stellt der Energieberater; der Zuschuss wird üblicherweise direkt vom Honorar abgezogen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan bleibt das wertvollste Ergebnis der Beratung: Er verdoppelt die förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen auf 60.000 €/WE und schaltet den 5-%-Bonus frei. Neu seit der Reform: Der Bonus greift erst ab 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen — für größere Dämm- und Fensterpakete bleibt er voll relevant, für kleine Einzelmaßnahmen entfällt er. Wie sich das konkret rechnet, zeigt unsere Förderübersicht 2026.
Wer nicht über die BEG fördern lässt, kann Sanierungskosten am selbst genutzten, über zehn Jahre alten Haus steuerlich geltend machen: 20 % über drei Jahre, maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt. Wird der Energieberater mit der planerischen Baubegleitung beauftragt, sind sogar 50 % dieser Kosten direkt abziehbar. Wichtig: Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus — welcher Weg günstiger ist, rechnen wir im Einzelfall durch.
Gebäudegröße und -komplexität: Ein 120-m²-EFH ist schneller bilanziert als eine Stadtvilla mit Anbauten — die Aufnahme skaliert mit der Hüllfläche.
Unterlagenlage: Fehlen Pläne und Baubeschreibung, muss vor Ort mehr aufgemessen werden. Gut sortierte Ordner sparen bares Geld.
Messumfang: Wärmebildkamera gehört bei uns dazu; Blower-Door oder Feuchte-Logging kommen je nach Fragestellung hinzu.
WEG-Abstimmung: Bei Eigentümergemeinschaften kommen Versammlungstermine und Abstimmungsschleifen dazu — dafür gibt es den 250-€-WEG-Bonus.
Die geförderte EBW-Beratung liefert die fundierte Analyse; der iSFP übersetzt sie in einen förderoptimierten Fahrplan mit Bonus-Wirkung. Faustregel: Steht nur eine Maßnahme an (etwa der Heizungstausch), reicht oft die Beratung plus Antragsbegleitung. Planen Sie mehrere Schritte über Jahre — Dach, Fenster, Fassade, Heizung — fährt der iSFP fast immer besser: 5 % Bonus ab 30.000 € Investitionsvolumen, verdoppelte Fördergrenze (60.000 €/WE) und ein Dokument, das auch Ihre Bank überzeugt.
1. Erstgespräch (kostenfrei): Vorhaben klären, Festpreis und Förderfähigkeit nennen.
2. Vor-Ort-Termin (2–3 Stunden): Aufnahme von Hülle, Fenstern, Dach, Keller, Heizung — mit Wärmebildkamera und Messtechnik.
3. Auswertung: Energetische Bilanz, Maßnahmenpakete mit Kosten, Förderung und Amortisation.
4. Ergebnisgespräch: Verständliche Übergabe von Bericht bzw. iSFP mit klarer Empfehlung, was sich zuerst rechnet.
5. Optional: Förderanträge und Baubegleitung — nahtlos aus einer Hand.
Von der Aufnahme bis zum fertigen Fahrplan vergehen typischerweise drei bis vier Wochen.
Die Beratung kostet vierstellig — verhindert aber fünfstellige Fehler. Die häufigsten: eine überdimensionierte Wärmepumpe (5.000–10.000 € Mehrkosten), Dämmung in der falschen Reihenfolge und verschenkte Förderung durch verpasste Kombinationen. Allein der iSFP-Bonus auf ein größeres Dämmpaket (5 % ab 30.000 € Investition) holt den Eigenanteil der Beratung mehrfach wieder herein; dazu kommt die verdoppelte Fördergrenze von 60.000 €/WE. Bei Altbauten kommt die Messtechnik dazu: Reale U-Werte weichen regelmäßig 15–25 % vom Rechenwert ab — wer ohne Messung saniert, dimensioniert falsch.
Listung prüfbar: Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (öffentlich auf energie-effizienz-experten.de) — Voraussetzung für jede BAFA-Förderung.
Vor-Ort-Termin: Ohne Begehung keine belastbare Bilanz — U-Werte im Altbau weichen real oft 15–25 % vom Rechenwert ab.
Unabhängigkeit: Keine Provisionen von Heizungsbauern, Dämmstoffherstellern oder PV-Vertrieben — fragen Sie explizit danach.
Festpreis vorab: Schriftlich, mit klarem Leistungsumfang inklusive Fördermittel-Check.
Vorsicht bei iSFP-Angeboten „komplett online ab 500 €": Ein Fahrplan ohne Begehung ist für die Sanierungsplanung praktisch wertlos und angreifbar. Ebenso kritisch: Beratungen, die an den Verkauf einer bestimmten Wärmepumpe gekoppelt sind, und Pauschal-Bedarfsausweise ohne Datenaufnahme — hier haften am Ende Sie gegenüber Käufern für falsche Werte.
Für Eberswalde, den Barnim und Berlin-Brandenburg nennen wir Ihnen den Festpreis für Ihr Gebäude gern vorab — im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob sich die geförderte Beratung für Ihr Vorhaben lohnt.