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BAFA & KfW Förderung 2026: Welche Programme, welche Höhen, wie kombinieren?

Bis zu 70 % Förderung sind 2026 möglich — wenn Sie wissen, welche Programme sich kombinieren lassen. Der vollständige Überblick zu BAFA, KfW 458, iSFP-Bonus und Steuerbonus mit konkreten Höchstsätzen.

ML
Maria Lange
BAFA-zertifizierte Energieberaterin
12. Mai 2026
e-nergio · AktuellesBAFA & KfW Förderung 2026: Welche Programme, welche Höhen, wie kombinieren?
Inhalt5 Kapitel
  1. BAFA-Einzelmaßnahmen: 15–20 % auf Hülle und Heizungsoptimierung
  2. KfW 458 Heizungsförderung: bis 70 % für klimafreundliche Heizungen
  3. BAFA-Energieberatung: 50 % auf das Beratungs­honorar
  4. Steuerbonus §35c EStG: 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €
  5. Kombinationen: was geht, was nicht

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Inhalt

  1. BAFA-Einzelmaßnahmen: 15–20 % auf Hülle und Heizungsoptimierung
  2. KfW 458 Heizungsförderung: bis 70 % für klimafreundliche Heizungen
  3. BAFA-Energieberatung: 50 % auf das Beratungs­honorar
  4. Steuerbonus §35c EStG: 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €
  5. Kombinationen: was geht, was nicht
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ML
Geschrieben von

Maria Lange

BAFA-zertifizierte Energieberaterin

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    Die wichtigsten Förderprogramme 2026 sind: BAFA-Einzelmaßnahmen (15–20 % mit iSFP-Bonus), KfW 458 Heizungsförderung (bis 70 %, max. 23.500 € pro EFH), BAFA-Energieberatung (50 % des Honorars) und Steuerbonus §35c EStG (20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €). BAFA-Einzelmaßnahmen + KfW-Kredit + Steuerbonus sind in vielen Konstellationen kombinierbar.

    BAFA-Einzelmaßnahmen: 15–20 % auf Hülle und Heizungsoptimierung

    Die BAFA fördert seit der Reform 2024 keine kompletten Heizungstausche mehr — diese sind zur KfW 458 gewandert. Was bei der BAFA bleibt: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik.

    • Förderquote — 15 % Grundsatz, 20 % mit iSFP-Bonus.

    • Förderfähig — Dämmung von Dach/Fassade/Bodenplatte, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

    • Mindestinvestition — 300 € brutto pro Maßnahme.

    • Höchstgrenze förderfähiger Kosten — 30.000 € pro Wohneinheit ohne iSFP, 60.000 € mit iSFP-Bonus.

    Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sollten Sie also fast immer vorab erstellen lassen, wenn Sie über mehrere Maßnahmen nachdenken — er verdoppelt das Förderpotenzial.

    KfW 458 Heizungsförderung: bis 70 % für klimafreundliche Heizungen

    Seit 2024 ist die KfW (nicht BAFA!) für Zuschüsse zum Heizungstausch zuständig. Das Programm heißt offiziell „Heizungsförderung für Privatpersonen — Wohngebäude (458)" und kombiniert mehrere Boni:

    • Grundförderung 30 % — für jede förderfähige klimafreundliche Heizung.

    • Klimageschwindigkeitsbonus +20 % — beim Tausch funktionierender Öl/Gas/Kohle/Nachtspeicher. Bis Ende 2028 voll, danach alle 2 Jahre −3 Prozentpunkte.

    • Einkommensbonus +30 % — Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr, nur selbstnutzende Eigentümer.

    • Effizienzbonus +5 % — bei Sole-/Wasser-Wärmepumpe oder Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan).

    • Cap 70 % der förderfähigen Kosten — max. 21.000 € + 2.500 € Emissionsminderungs­zuschlag = 23.500 € für ein EFH.

    Wichtig: Antrag läuft ausschließlich über das KfW-Portal „Meine KfW", nicht mehr über die BAFA. Ab 1.1.2026 müssen Außengeräte von Luft-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegen (vorher 5 dB). Details: Wärmepumpe im Altbau.

    BAFA-Energieberatung: 50 % auf das Beratungs­honorar

    Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist der einfachste Einstieg in die Förderlandschaft — und meist der wirtschaftlich sinnvollste:

    • Förderquote — 50 % des zuwendungsfähigen Honorars.

    • Höchstbetrag — 650 € für EFH/ZFH, 850 € für Wohngebäude ≥ 3 WE.

    • Bonus — einmalig +250 € wenn der iSFP in einer WEG-Versammlung erläutert wird.

    • Voraussetzung — Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE-Liste der dena).

    Mehr Details inkl. Ablauf, Eigenanteil und Auswahl des Beraters: BAFA-Energieberatung Wohngebäude.

    Steuerbonus §35c EStG: 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €

    Der Steuerbonus ist eine oft unterschätzte Alternative zu BAFA/KfW — gerade für gut verdienende Eigentümer:

    • Förderquote — 20 % der Sanierungskosten als direkte Steuerermäßigung.

    • Verteilung — über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %).

    • Höchstbetrag — 40.000 € pro Objekt über die Lebensdauer (= 200.000 € Sanierungskosten).

    • Voraussetzung — selbstgenutztes Eigenheim älter als 10 Jahre, Fachunternehmer­bescheinigung.

    • Wichtig — nicht kombinierbar mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme.

    Faustregel: BAFA/KfW lohnt sich meist mehr, wenn die Maßnahme klein und konkret ist (Heizung, Dach). Steuerbonus lohnt sich mehr bei großen Komplettsanierungen ohne Förder­akt.

    — Praxis-Tipp e-nergio

    Kombinationen: was geht, was nicht

    Die häufigste Frage: Kann ich BAFA + KfW + Steuerbonus stapeln? Antwort: Pro Maßnahme nein — Sie wählen ein Programm. Aber über mehrere Maßnahmen hinweg ja:

    • Heizungstausch → KfW 458

    • Gleichzeitig Dachdämmung → BAFA-Einzelmaßnahme (mit iSFP-Bonus)

    • Restkosten der Sanierung → Steuerbonus §35c EStG (für nicht geförderte Anteile)

    In der Praxis vermeidet eine gute Antragsstrategie tausende Euro Fehlplanung — die häufigsten Stolpersteine fasst der Quick-Win typische Antragsfehler vermeiden zusammen.

    Verwandte Begriffe im Energie-Wissen: KfW 458 · iSFP · Steuerbonus §35c EStG

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