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Im 30-Minuten-Erstgespräch zeigen wir, was für Ihr Gebäude möglich ist — kostenfrei und ohne Vertrieb.
Die wichtigsten Förderprogramme 2026 sind: BAFA-Einzelmaßnahmen (15–20 % mit iSFP-Bonus), KfW 458 Heizungsförderung (bis 80 %, max. 22.400 € pro EFH), BAFA-Energieberatung (50 % des Honorars) und Steuerbonus §35c EStG (20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €). BAFA-Einzelmaßnahmen + KfW-Kredit + Steuerbonus sind in vielen Konstellationen kombinierbar.
Die BAFA fördert seit der Reform 2024 keine kompletten Heizungstausche mehr — diese sind zur KfW 458 gewandert. Was bei der BAFA bleibt: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Förderquote — 15 % Grundsatz, 20 % mit iSFP-Bonus.
Förderfähig — Dämmung von Dach/Fassade/Bodenplatte, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Mindestinvestition — 300 € brutto pro Maßnahme.
Höchstgrenze förderfähiger Kosten — 30.000 € pro Wohneinheit ohne iSFP, 60.000 € mit iSFP-Bonus.
Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sollten Sie also fast immer vorab erstellen lassen, wenn Sie über mehrere Maßnahmen nachdenken — er verdoppelt das Förderpotenzial.
Seit 2024 ist die KfW (nicht BAFA!) für Zuschüsse zum Heizungstausch zuständig. Das Programm heißt offiziell „Heizungsförderung für Privatpersonen — Wohngebäude (458)" und kombiniert mehrere Boni:
Grundförderung 30 % — für jede förderfähige klimafreundliche Heizung.
Klimageschwindigkeitsbonus +16 % — beim Tausch funktionierender Öl-/Gas-/Kohle-/Nachtspeicherheizungen. Ab 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus +10 bis +40 % — gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen (nur selbstnutzende Eigentümer). Haushalte mit minderjährigem Kind: einmalig 10.000 € Einkommensabzug.
Cap 80 % der förderfähigen Kosten (28.000 €/WE) — max. 22.400 € für ein EFH. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind seit 21.07.2026 gestrichen.
Wichtig: Antrag läuft ausschließlich über das KfW-Portal „Meine KfW", nicht mehr über die BAFA. Ab 1.1.2026 müssen Außengeräte von Luft-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegen (vorher 5 dB). Details: Wärmepumpe im Altbau.

Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist der einfachste Einstieg in die Förderlandschaft — und meist der wirtschaftlich sinnvollste:
Förderquote — 50 % des zuwendungsfähigen Honorars.
Höchstbetrag — 650 € für EFH/ZFH, 850 € für Wohngebäude ≥ 3 WE.
Bonus — einmalig +250 € wenn der iSFP in einer WEG-Versammlung erläutert wird.
Voraussetzung — Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE-Liste der dena).
Mehr Details inkl. Ablauf, Eigenanteil und Auswahl des Beraters: BAFA-Energieberatung Wohngebäude.
Der Steuerbonus ist eine oft unterschätzte Alternative zu BAFA/KfW — gerade für gut verdienende Eigentümer:
Förderquote — 20 % der Sanierungskosten als direkte Steuerermäßigung.
Verteilung — über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %).
Höchstbetrag — 40.000 € pro Objekt über die Lebensdauer (= 200.000 € Sanierungskosten).
Voraussetzung — selbstgenutztes Eigenheim älter als 10 Jahre, Fachunternehmerbescheinigung.
Wichtig — nicht kombinierbar mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme.
Faustregel: BAFA/KfW lohnt sich meist mehr, wenn die Maßnahme klein und konkret ist (Heizung, Dach). Steuerbonus lohnt sich mehr bei großen Komplettsanierungen ohne Förderakt.
— Praxis-Tipp e-nergio
Wer den Eigenanteil nicht aus Erspartem zahlen will, nutzt den Ergänzungskredit: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, beantragbar bei der Hausbank, sobald eine Zuschusszusage der KfW oder ein BAFA-Bescheid vorliegt (höchstens 12 Monate alt). Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten im Programm 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil; alle übrigen nutzen Programm 359 ohne Einkommensgrenze. Laufzeiten bis 35 Jahre sind möglich.
Für die Sanierung in einem Zug gibt es den Kredit 261 mit Tilgungszuschuss — seit der Reform mit 150.000 Euro Kredithöchstbetrag je Wohneinheit (vorher 120.000 Euro), dafür wurden die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte gekürzt. Die Erneuerbare-Energien-Klasse ist jetzt Standard statt Bonus; der Bonus für serielle Sanierung wurde auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE ausgeweitet. Gefördert werden die Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal.
Jahr 1 — Wärmepumpe (34.000 €): Familie mit Kind, zu versteuerndes Einkommen 38.000 €. Der Familienzuschlag zieht 10.000 € ab → maßgeblich 28.000 € → Einkommensbonus-Stufe 40 %. Zusammen mit 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus wären das 86 % — gedeckelt bei 80 %. Auf die förderfähigen 28.000 € ergibt das den Maximalzuschuss von 22.400 €. Die Restkosten von 11.600 € deckt der zinsverbilligte Ergänzungskredit 358.
Jahr 2 — Dämmung von Fassade und Dach (48.000 €) mit iSFP: Dank iSFP gelten 60.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit statt 30.000 €, und ab 30.000 € Investitionsvolumen greift der 5-%-Bonus: 15 % + 5 % = 20 % → 9.600 € Zuschuss. Zusammen mit dem bezuschussten iSFP (Eigenanteil ≈ 1.150 €) holt die Familie über zwei Jahre rund 32.000 € Förderung.
Der häufigste und teuerste Fehler ist der vorzeitige Vorhabenbeginn: Wer vor der Antragstellung beauftragt, anzahlt oder Material liefern lässt, verliert die Förderung komplett. Die sichere Reihenfolge:
1. Energieeffizienz-Experte einschalten — er erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. die technische Projektbeschreibung (TPB).
2. Antrag stellen — bei der KfW (Heizung) bzw. beim BAFA (Einzelmaßnahmen); Verträge vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
3. Bewilligung abwarten, dann beauftragen — und die Fristen für den Verwendungsnachweis im Blick behalten; seit 2025 werden Bescheide bei versäumten Fristen automatisch unwirksam.
Weitere typische Ablehnungsgründe: fehlende BzA/TPB, verfehlte technische Mindestanforderungen (etwa die JAZ der Wärmepumpe) und unvollständige Nachweise. Genau diese Fallstricke übernimmt unsere Fördermittelbegleitung.
Die häufigste Frage: Kann ich BAFA + KfW + Steuerbonus stapeln? Antwort: Pro Maßnahme nein — Sie wählen ein Programm. Aber über mehrere Maßnahmen hinweg ja:
Heizungstausch → KfW 458
Gleichzeitig Dachdämmung → BAFA-Einzelmaßnahme (mit iSFP-Bonus)
Restkosten der Sanierung → Steuerbonus §35c EStG (für nicht geförderte Anteile)
In der Praxis vermeidet eine gute Antragsstrategie tausende Euro Fehlplanung — die häufigsten Stolpersteine fasst der Quick-Win typische Antragsfehler vermeiden zusammen.
Verwandte Begriffe im Energie-Wissen: KfW 458 · iSFP · Steuerbonus §35c EStG
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