Leistung 01 · Pflichtdokument

Energieausweis

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nach §80 GEG — ab 299 €, beim DIBt registriert.

Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Modernisierung. Wir erfassen Ihr Gebäude vor Ort oder anhand Ihrer Unterlagen, berechnen den Endenergiebedarf und geben fünf zur Sanierung priorisierte Modernisierungsempfehlungen mit aus.

  • Vor-Ort-Aufnahme oder Datenupload
  • Bedarfsausweis nach DIN V 18599
  • Modernisierungsempfehlungen inklusive
  • Registriert beim DIBt — bundesweit gültig
Im Detail

Energieausweis: Was Sie wissen sollten

Der Energieausweis ist bei Verkauf, Neuvermietung und nach größeren Modernisierungen Pflicht (§ 80 ff. GEG) — inklusive Pflichtangaben schon in der Immobilienanzeige. Wer ohne gültigen Ausweis inseriert oder ihn beim Besichtigungstermin nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

  • Verbrauchsausweis: aus drei Jahren Verbrauchsdaten — zulässig bei Gebäuden ab Baujahr 1978 oder ab 5 Wohneinheiten; günstiger, aber nutzerabhängig
  • Bedarfsausweis: aus der Gebäudesubstanz berechnet — Pflicht für kleine, ältere Gebäude (bis 4 WE, Bauantrag vor dem 1.11.1977 ohne Modernisierung); objektiver und aussagekräftiger beim Verkauf
  • Gültigkeit jeweils 10 Jahre; nach umfassender Modernisierung ist ein neuer Ausweis nötig

So arbeiten wir

Wir erfassen Ihr Gebäude vor Ort oder anhand vollständiger Unterlagen, berechnen normkonform, registrieren den Ausweis mit amtlicher Registriernummer beim DIBt und liefern die Modernisierungsempfehlungen gleich mit. Als dena-gelistete Energieberater erstellen wir beide Ausweisarten rechtssicher.

Tipp: Wenn ohnehin eine Sanierung ansteht, lohnt der Schritt zur geförderten Gebäudeenergieberatung — sie liefert den Ausweis-Datensatz praktisch mit und wird vom BAFA bezuschusst.

So läuft es ab

Drei Schritte bis zum Ergebnis

1

Datenaufnahme

Vor-Ort-Termin oder Sie laden Baupläne, Heizkostenabrechnungen und Fotos hoch.

2

Berechnung

Endenergiebedarf nach DIN V 18599 — inklusive priorisierter Modernisierungsempfehlungen.

3

Registrierung

Ausstellung und DIBt-Registrierung. Sie erhalten das Dokument digital und per Post.

Preis & Förderung: Festpreis ab 299 € (EFH). Express-Variante in 5 Werktagen auf Wunsch.
Zertifiziert & gelistet bei
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Deutsche Energie-Agentur (dena)
  • KfW Bankengruppe
  • Handwerkskammer
Bekannt aus
Häufige Fragen

Zur Leistung Energieausweis

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — was brauche ich?

Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor 1977 ist meist der Bedarfsausweis Pflicht. Wir prüfen das vorab kostenfrei.

Wie schnell ist der Ausweis fertig?

In der Regel 10–14 Werktage nach vollständigem Dateneingang, als Express-Variante in 5 Werktagen.

Welche Angaben muss meine Immobilienanzeige enthalten?

Bei vorliegendem Ausweis: Art des Ausweises (Bedarf/Verbrauch), Endenergiebedarf oder -verbrauch, Effizienzklasse, wesentlicher Energieträger der Heizung und Baujahr. Fehlen die Angaben, drohen Abmahnung und Bußgeld — wir liefern Ihnen die korrekten Werte mit dem Ausweis.

Was kostet ein Energieausweis?

Der Verbrauchsausweis ist ab einem niedrigen dreistelligen Betrag machbar; der Bedarfsausweis liegt wegen der Gebäudeaufnahme und Berechnung höher. Den Festpreis nennen wir nach kurzen Eckdaten zu Ihrem Gebäude — inklusive DIBt-Registrierung, ohne versteckte Kosten.

Ist ein Online-Energieausweis für 50 € gültig?

Formal kann auch ein Fernausweis gültig sein — aber die Datenqualität steht und fällt mit der Aufnahme. Fehlerhafte Ausweise sind angreifbar (Haftung gegenüber Käufern!) und wertlos für die Sanierungsplanung. Bei kleinen alten Gebäuden ist ohnehin der berechnete Bedarfsausweis Pflicht, den seriös niemand ungesehen erstellt.

Wann brauche ich KEINEN Energieausweis?

Solange Sie selbst im Haus wohnen und weder verkaufen noch neu vermieten, besteht keine Pflicht. Auch Baudenkmale und sehr kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche sind ausgenommen.

Förderung

Welche Töpfe wir für Sie kombinieren.

Förderung ist nicht der Bonus — sie entscheidet, ob sich eine Sanierung rechnet. Wir prüfen alle Programme und kombinieren sie maximal.

BAFA EBW

Energieberatung Wohngebäude

50 %max. 650 € (EFH) / 850 € (MFH)

Die staatlich geförderte Energieberatung — Rate und Deckel wurden 08/2024 reformiert.

KfW 458

Heizungsförderung (BEG EM)

30–80 %bis 22.400 €

Wärmepumpe, Pellet, Hybrid — inkl. Klimageschwindigkeits- und gestaffeltem Einkommensbonus. Förderfähig: 28.000 €/WE (Stand 21.07.2026).

KfW 261

Effizienzhaus-Sanierung

5–45 %bis 37.500 €

Tilgungszuschuss von 5 % (EH 85) bis 45 % (EH 40 + WPB-Bonus). Max. Kredit 150.000 €/WE.

iSFP-Bonus

Individueller Sanierungsfahrplan

+5 %ab 30.000 € Investitionsvolumen

Zusatzbonus für Maßnahmen aus einem iSFP — seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen. Verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €/WE.

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Kein Vertrieb. Kein Verkaufsdruck. Ein zertifizierter Energieberater prüft Ihren Fall und nennt Förderung + Eigenanteil schriftlich.