Lassen Sie Ihre Förderung berechnen.
Im 30-Minuten-Erstgespräch zeigen wir, was für Ihr Gebäude möglich ist — kostenfrei und ohne Vertrieb.
Die meisten Fördertipps enden bei BAFA und KfW — dabei legt Brandenburg gerade nach: Seit Januar 2026 gilt die neue ILB-Wohneigentumsförderung, im Juni 2026 wurden die Konditionen noch einmal verbessert. Wer sie mit der Bundesförderung kombiniert, holt spürbar mehr heraus. Hier ist der komplette Überblick über die Landesebene — inklusive der Programme, die es nicht mehr gibt.
Die Logik ist einfach: Die Bundesförderung BEG (BAFA-Einzelmaßnahmen, KfW-Heizungsförderung, Effizienzhaus-Kredite) bildet das Fundament. Darauf setzt die Landesebene der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) — und ganz oben kämen kommunale Töpfe, die im Barnim aktuell allerdings leer sind.

Die Richtlinie umfasst übrigens vier Bausteine: Neubau und Ersterwerb, den Bestandserwerb mit Modernisierung, die nachhaltige Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums (der für Sanierer entscheidende Baustein) sowie eine Anschubfinanzierung für Investoren. Wer gerade ein älteres Haus kauft und sanieren will, kann Erwerbs- und Modernisierungsförderung kombinieren.
Der wichtigste Baustein für Sanierer: Wer sein selbst genutztes Wohneigentum nachhaltig modernisiert, erhält einen Grundzuschuss von 10.000 Euro plus ein zinsfreies Darlehen bis 230.000 Euro — 20 Jahre zinsfrei, Tilgung 3 % pro Jahr, dazu ein einmaliges Entgelt von 2 % und laufend 0,5 % auf die Restschuld. Seit Juni 2026 gibt es zudem 10.000 Euro Zuschuss je Kind (vorher 5.000 €) sowie Zusatzförderungen für Schwerbehinderung, Bestandserwerb, Barrierefreiheit und Denkmalschutz.
Gebäude vor dem 2. Oktober 2009 errichtet
Modernisierungskosten mindestens 500 €/m² Wohnfläche
Einkommensgrenzen nach Wohnraumförderungsrecht (die ILB prüft — Hotline 0331 660-1322)
Selbstnutzung für 20 Jahre; Eigenleistung 10–15 %
Antrag vor Vorhabenbeginn direkt bei der ILB
Vermieter und Genossenschaften nutzen den Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau" (ILB-Darlehen mit 5 % Tilgungszuschuss auf den ILB-Anteil, mit KfW kombinierbar) sowie die Mietwohnungsbau-Modernisierungsförderung. Die Detailkonditionen ändern sich häufiger — wir prüfen den Stand projektbezogen.
Der Klassiker unter den Brandenburger Förderfragen — und die klare Antwort: Das 1.000-Speicher-Programm ist seit Mai 2021 ausgeschöpft und wurde nie neu aufgelegt. Eine landesweite PV- oder Speicherförderung für Privatpersonen existiert 2026 nicht. Wie eine Förderung wirken stattdessen die 0 % Mehrwertsteuer auf PV bis 30 kWp inklusive Speicher und die Einkommensteuerfreiheit der Erträge. (Das Berliner SolarPLUS-Programm gilt nur für Grundstücke in Berlin.)
Der Landkreis Barnim hat aktuell kein eigenes Zuschussprogramm; eine Balkonkraftwerk-Förderung wird geprüft. Nutzen können Sie die kostenfreien Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Brandenburg und die Energieeffizienz-Angebote der Kreiswerke. Sobald sich hier etwas ändert, fließt es in unsere Beratung ein.
Kombinieren ist ausdrücklich erlaubt — mit zwei Regeln: Dieselbe Kostenposition darf nicht doppelt bezuschusst werden, und alle öffentlichen Zuschüsse zusammen dürfen 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen (BEG-Kumulierungsgrenze). Wichtig für die Praxis: Beim zinsfreien ILB-Darlehen zählt nur der Zinsvorteil als Subventionswert — nicht die Darlehenssumme. Dadurch bleibt fast immer genug Spielraum, um BAFA-Zuschuss, KfW-Förderung und ILB-Baustein zu stapeln.
Ein Eigentümer-Ehepaar mit Kind saniert für 60.000 Euro (Dämmung von Fassade und Dach, mit iSFP). Die BAFA zahlt 20 % Zuschuss = 12.000 Euro. Dazu kommen von der ILB der Grundzuschuss von 10.000 Euro plus 10.000 Euro Kinderzuschuss = 20.000 Euro Landeszuschuss — zusammen 32.000 Euro und damit 53 % der Kosten: unter der 60-%-Kumulierungsgrenze, also zulässig. Die verbleibenden 28.000 Euro deckt das zinsfreie ILB-Darlehen. Voraussetzung sind die ILB-Einkommensgrenzen — genau deshalb prüfen wir vor jedem Antrag zuerst die Berechtigung. (Modellrechnung; die konkrete Bewilligung entscheidet die ILB.)
Vor Vorhabenbeginn beantragen: Wie bei der BEG gilt — erst der Bescheid, dann der Auftrag. Rückwirkend wird nichts gefördert.
Einkommensgrenzen früh klären: Die Grenzen folgen dem Wohnraumförderungsrecht und hängen von Haushaltsgröße und Kindern ab — die ILB-Hotline (0331 660-1322) oder wir prüfen das vor dem Papierkram.
Eigenleistung einplanen: 10–15 % der Kosten müssen Sie selbst tragen; Muskelhypothek zählt teilweise mit.
20 Jahre Selbstnutzung: Die Bindung ist real — wer einen Verkauf plant, sollte das vorher durchdenken.
Mindestvolumen beachten: 500 €/m² Wohnfläche Modernisierungskosten — bei 120 m² also mindestens 60.000 € Projektvolumen.
1. Energieberatung/iSFP — legt Maßnahmen und Reihenfolge fest.
2. BEG-Anträge stellen (BAFA/KfW) — vor der Auftragserteilung.
3. ILB-Antrag stellen — ebenfalls vor Vorhabenbeginn.
4. Bewilligungen abwarten, dann beauftragen.
5. Nachweise fristgerecht einreichen.
Landesprogramme haben Budgets und ändern sich schnell — was heute offen ist, kann morgen ausgeschöpft sein. Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir tagesaktuell, welche Töpfe für Ihre Adresse und Ihr Einkommen kombinierbar sind. Mehr zum Service: Fördermittelberatung.