Leistung 03 · Förderung

Fördermittelberatung

BAFA, KfW, Land — wir prüfen alle Töpfe und stellen den Antrag.

Förderung ist nicht der Bonus auf eine Sanierung — sie entscheidet, ob sie sich rechnet. Wir kombinieren BEG-Programme, Steuerbonus nach §35c EStG und Landeszuschüsse, übernehmen die technische Projektbeschreibung und den Verwendungsnachweis.

  • KfW-Heizungsförderung bis 80 %
  • KfW 261 Effizienzhaus + KfW 358 Ergänzungskredit
  • Antrag inklusive — wir füllen alles aus
  • Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung
So läuft es ab

Drei Schritte bis zum Ergebnis

1

Förder-Check

Wir prüfen alle Töpfe: BAFA, KfW, Steuerbonus §35c EStG und regionale Landeszuschüsse.

2

Antragstellung

Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antrag — wir füllen alles aus, Sie unterschreiben.

3

Verwendungsnachweis

Wir begleiten die Maßnahme und liefern den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.

Preis & Förderung: Im Beratungspaket enthalten. Antragstellung (TPB) und Verwendungsnachweis (VN) inklusive.
Häufige Fragen

Zur Leistung Fördermittelberatung

Kann ich BAFA und KfW kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme — aber innerhalb eines Sanierungsfahrplans schon: z. B. BAFA für die Heizung, KfW 261 für die Hülle. Wir planen die Reihenfolge für die maximale Summe.

Wie schnell kommt die Auszahlung?

Bei der BAFA-Heizungsförderung aktuell durchschnittlich 14 Tage nach Antragstellung. Wichtig: erst beauftragen, wenn der Bescheid vorliegt.

Förderung

Welche Töpfe wir für Sie kombinieren.

Förderung ist nicht der Bonus — sie entscheidet, ob sich eine Sanierung rechnet. Wir prüfen alle Programme und kombinieren sie maximal.

BAFA EBW

Energieberatung Wohngebäude

50 %max. 650 € (EFH) / 850 € (MFH)

Die staatlich geförderte Energieberatung — Rate und Deckel wurden 08/2024 reformiert.

KfW 458

Heizungsförderung (BEG EM)

30–80 %bis 22.400 €

Wärmepumpe, Pellet, Hybrid — inkl. Klimageschwindigkeits- und gestaffeltem Einkommensbonus. Förderfähig: 28.000 €/WE (Stand 21.07.2026).

KfW 261

Effizienzhaus-Sanierung

5–45 %bis 37.500 €

Tilgungszuschuss von 5 % (EH 85) bis 45 % (EH 40 + WPB-Bonus). Max. Kredit 150.000 €/WE.

iSFP-Bonus

Individueller Sanierungsfahrplan

+5 %ab 30.000 € Investitionsvolumen

Zusatzbonus für Maßnahmen aus einem iSFP — seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen. Verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €/WE.

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Kein Vertrieb. Kein Verkaufsdruck. Ein zertifizierter Energieberater prüft Ihren Fall und nennt Förderung + Eigenanteil schriftlich.