Leistung 03 · Förderung

Fördermittelberatung

BAFA, KfW, Land — wir prüfen alle Töpfe und stellen den Antrag.

Förderung ist nicht der Bonus auf eine Sanierung — sie entscheidet, ob sie sich rechnet. Wir kombinieren BEG-Programme, Steuerbonus nach §35c EStG und Landeszuschüsse, übernehmen die technische Projektbeschreibung und den Verwendungsnachweis.

  • KfW-Heizungsförderung bis 80 %
  • KfW 261 Effizienzhaus + KfW 358 Ergänzungskredit
  • Antrag inklusive — wir füllen alles aus
  • Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung
Im Detail

Fördermittelberatung: Was Sie wissen sollten

Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Beim Heizungstausch bleiben 30 % Grundförderung, dazu kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus von 10 bis 40 %. Gedeckelt ist die Förderquote bei 80 % — maximal 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit bei 28.000 € förderfähigen Kosten. Die Sätze sinken ab Februar 2027 planmäßig weiter, was frühzeitige Anträge wirtschaftlich attraktiver macht.

Warum Antragstellung Expertensache ist

Fördermittel scheitern selten am Programm, sondern am Verfahren: Anträge müssen vor Auftragserteilung gestellt werden, brauchen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. eine technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energieeffizienz-Experten und einen sauberen Verwendungsnachweis. Die Juli-Umstellung 2026 hat gezeigt, wie schnell sich Bedingungen ändern können — unsere Kunden mit früh vorbereiteten Anträgen kamen ohne Verluste durch die Reform.

Was wir konkret kombinieren

  • KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) — Wärmepumpe, Pellet, Hybrid, inklusive Boni-Optimierung nach Einkommen
  • BAFA-Einzelmaßnahmen — Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung mit 15 % plus iSFP-Bonus ab 30.000 € Investitionsvolumen
  • Ergänzungskredit und steuerliche Alternative (§ 35c EStG), wenn Zuschüsse nicht passen
  • Landesprogramme der ILB Brandenburg und kommunale Töpfe — je nach Wohnort

Die Reihenfolge entscheidet: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) planen wir Maßnahmen so, dass die Fördersumme über alle Programme maximal wird — und Sie nie eine Frist reißen.

So läuft es ab

Drei Schritte bis zum Ergebnis

1

Förder-Check

Wir prüfen alle Töpfe: BAFA, KfW, Steuerbonus §35c EStG und regionale Landeszuschüsse.

2

Antragstellung

Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antrag — wir füllen alles aus, Sie unterschreiben.

3

Verwendungsnachweis

Wir begleiten die Maßnahme und liefern den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.

Preis & Förderung: Im Beratungspaket enthalten. Antragstellung (TPB) und Verwendungsnachweis (VN) inklusive.
Zertifiziert & gelistet bei
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Deutsche Energie-Agentur (dena)
  • KfW Bankengruppe
  • Handwerkskammer
Bekannt aus
Häufige Fragen

Zur Leistung Fördermittelberatung

Kann ich BAFA und KfW kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme — aber innerhalb eines Sanierungsfahrplans schon: z. B. BAFA für die Heizung, KfW 261 für die Hülle. Wir planen die Reihenfolge für die maximale Summe.

Wie schnell kommt die Auszahlung?

Bei der BAFA-Heizungsförderung aktuell durchschnittlich 14 Tage nach Antragstellung. Wichtig: erst beauftragen, wenn der Bescheid vorliegt.

Was hat sich mit der BEG-Reform im Juli 2026 geändert?

Die förderfähigen Höchstkosten beim Heizungstausch sanken von 30.000 auf 28.000 €, der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 %. Neu sind der dreistufige Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen), der Familienzuschlag von 10.000 € Einkommensabzug und die höhere maximale Förderquote von 80 % (bisher 70 %). Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag wurden gestrichen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja, zwingend. Der Förderantrag (mit BzA bzw. TPB) muss vor der Auftragserteilung an den Fachbetrieb gestellt werden — nachträglich geht nichts mehr. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg, beides sauber zu verbinden. Wir takten das für Sie.

Sinkt die Förderung wirklich weiter?

Ja, planmäßig: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Höchstkosten halbjährlich um 750 € (bis 22.000 €), der Klimageschwindigkeitsbonus fällt halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Wer einen Heizungstausch ohnehin plant, fährt mit einem früheren Antrag in aller Regel besser.

Was kostet die Fördermittelberatung?

Im Rahmen einer Energieberatung oder eines iSFP ist die Förderstrategie enthalten. Die reine Antragsbegleitung bepreisen wir nach Aufwand und nennen den Festpreis vor Beauftragung — in fast allen Fällen liegt er weit unter dem Fördervorteil, den eine optimierte Programmkombination bringt.

Förderung

Welche Töpfe wir für Sie kombinieren.

Förderung ist nicht der Bonus — sie entscheidet, ob sich eine Sanierung rechnet. Wir prüfen alle Programme und kombinieren sie maximal.

BAFA EBW

Energieberatung Wohngebäude

50 %max. 650 € (EFH) / 850 € (MFH)

Die staatlich geförderte Energieberatung — Rate und Deckel wurden 08/2024 reformiert.

KfW 458

Heizungsförderung (BEG EM)

30–80 %bis 22.400 €

Wärmepumpe, Pellet, Hybrid — inkl. Klimageschwindigkeits- und gestaffeltem Einkommensbonus. Förderfähig: 28.000 €/WE (Stand 21.07.2026).

KfW 261

Effizienzhaus-Sanierung

5–45 %bis 37.500 €

Tilgungszuschuss von 5 % (EH 85) bis 45 % (EH 40 + WPB-Bonus). Max. Kredit 150.000 €/WE.

iSFP-Bonus

Individueller Sanierungsfahrplan

+5 %ab 30.000 € Investitionsvolumen

Zusatzbonus für Maßnahmen aus einem iSFP — seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen. Verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €/WE.

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