Fördermittelberatung
BAFA, KfW, Land — wir prüfen alle Töpfe und stellen den Antrag.
Förderung ist nicht der Bonus auf eine Sanierung — sie entscheidet, ob sie sich rechnet. Wir kombinieren BEG-Programme, Steuerbonus nach §35c EStG und Landeszuschüsse, übernehmen die technische Projektbeschreibung und den Verwendungsnachweis.
- KfW-Heizungsförderung bis 80 %
- KfW 261 Effizienzhaus + KfW 358 Ergänzungskredit
- Antrag inklusive — wir füllen alles aus
- Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung
Fördermittelberatung: Was Sie wissen sollten
Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Beim Heizungstausch bleiben 30 % Grundförderung, dazu kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus von 10 bis 40 %. Gedeckelt ist die Förderquote bei 80 % — maximal 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit bei 28.000 € förderfähigen Kosten. Die Sätze sinken ab Februar 2027 planmäßig weiter, was frühzeitige Anträge wirtschaftlich attraktiver macht.
Warum Antragstellung Expertensache ist
Fördermittel scheitern selten am Programm, sondern am Verfahren: Anträge müssen vor Auftragserteilung gestellt werden, brauchen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. eine technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energieeffizienz-Experten und einen sauberen Verwendungsnachweis. Die Juli-Umstellung 2026 hat gezeigt, wie schnell sich Bedingungen ändern können — unsere Kunden mit früh vorbereiteten Anträgen kamen ohne Verluste durch die Reform.
Was wir konkret kombinieren
- KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) — Wärmepumpe, Pellet, Hybrid, inklusive Boni-Optimierung nach Einkommen
- BAFA-Einzelmaßnahmen — Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung mit 15 % plus iSFP-Bonus ab 30.000 € Investitionsvolumen
- Ergänzungskredit und steuerliche Alternative (§ 35c EStG), wenn Zuschüsse nicht passen
- Landesprogramme der ILB Brandenburg und kommunale Töpfe — je nach Wohnort
Die Reihenfolge entscheidet: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) planen wir Maßnahmen so, dass die Fördersumme über alle Programme maximal wird — und Sie nie eine Frist reißen.
Drei Schritte bis zum Ergebnis
Förder-Check
Wir prüfen alle Töpfe: BAFA, KfW, Steuerbonus §35c EStG und regionale Landeszuschüsse.
Antragstellung
Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antrag — wir füllen alles aus, Sie unterschreiben.
Verwendungsnachweis
Wir begleiten die Maßnahme und liefern den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.
Zur Leistung Fördermittelberatung
Kann ich BAFA und KfW kombinieren?+
Nicht für dieselbe Maßnahme — aber innerhalb eines Sanierungsfahrplans schon: z. B. BAFA für die Heizung, KfW 261 für die Hülle. Wir planen die Reihenfolge für die maximale Summe.
Wie schnell kommt die Auszahlung?+
Bei der BAFA-Heizungsförderung aktuell durchschnittlich 14 Tage nach Antragstellung. Wichtig: erst beauftragen, wenn der Bescheid vorliegt.
Was hat sich mit der BEG-Reform im Juli 2026 geändert?+
Die förderfähigen Höchstkosten beim Heizungstausch sanken von 30.000 auf 28.000 €, der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 %. Neu sind der dreistufige Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen), der Familienzuschlag von 10.000 € Einkommensabzug und die höhere maximale Förderquote von 80 % (bisher 70 %). Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag wurden gestrichen.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?+
Ja, zwingend. Der Förderantrag (mit BzA bzw. TPB) muss vor der Auftragserteilung an den Fachbetrieb gestellt werden — nachträglich geht nichts mehr. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg, beides sauber zu verbinden. Wir takten das für Sie.
Sinkt die Förderung wirklich weiter?+
Ja, planmäßig: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Höchstkosten halbjährlich um 750 € (bis 22.000 €), der Klimageschwindigkeitsbonus fällt halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Wer einen Heizungstausch ohnehin plant, fährt mit einem früheren Antrag in aller Regel besser.
Was kostet die Fördermittelberatung?+
Im Rahmen einer Energieberatung oder eines iSFP ist die Förderstrategie enthalten. Die reine Antragsbegleitung bepreisen wir nach Aufwand und nennen den Festpreis vor Beauftragung — in fast allen Fällen liegt er weit unter dem Fördervorteil, den eine optimierte Programmkombination bringt.
Welche Töpfe wir für Sie kombinieren.
Förderung ist nicht der Bonus — sie entscheidet, ob sich eine Sanierung rechnet. Wir prüfen alle Programme und kombinieren sie maximal.
Energieberatung Wohngebäude
Die staatlich geförderte Energieberatung — Rate und Deckel wurden 08/2024 reformiert.
Heizungsförderung (BEG EM)
Wärmepumpe, Pellet, Hybrid — inkl. Klimageschwindigkeits- und gestaffeltem Einkommensbonus. Förderfähig: 28.000 €/WE (Stand 21.07.2026).
Effizienzhaus-Sanierung
Tilgungszuschuss von 5 % (EH 85) bis 45 % (EH 40 + WPB-Bonus). Max. Kredit 150.000 €/WE.
Individueller Sanierungsfahrplan
Zusatzbonus für Maßnahmen aus einem iSFP — seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen. Verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €/WE.
Fördermittelberatung in Ihrer Region
Passt dazu
Rückruf zu „Fördermittelberatung" anfordern
30 Minuten Klarheit über Ihre Förderung.
Kein Vertrieb. Kein Verkaufsdruck. Ein zertifizierter Energieberater prüft Ihren Fall und nennt Förderung + Eigenanteil schriftlich.