Leistung 03 · Förderung

Fördermittelberatung

BAFA, KfW, Land — wir prüfen alle Töpfe und stellen den Antrag.

Förderung ist nicht der Bonus auf eine Sanierung — sie entscheidet, ob sie sich rechnet. Wir kombinieren BEG-Programme, Steuerbonus nach §35c EStG und Landeszuschüsse, übernehmen die technische Projektbeschreibung und den Verwendungsnachweis.

  • KfW-Heizungsförderung bis 80 %
  • KfW 261 Effizienzhaus + KfW 358 Ergänzungskredit
  • Antrag inklusive — wir füllen alles aus
  • Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung
Im Detail

Fördermittelberatung: Was Sie wissen sollten

Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Beim Heizungstausch bleiben 30 % Grundförderung, dazu kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein nach Einkommen gestaffelter Bonus von 10 bis 40 %. Gedeckelt ist die Förderquote bei 80 % — maximal 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit bei 28.000 € förderfähigen Kosten. Die Sätze sinken ab Februar 2027 planmäßig weiter, was frühzeitige Anträge wirtschaftlich attraktiver macht.

Warum Antragstellung Expertensache ist

Fördermittel scheitern selten am Programm, sondern am Verfahren: Anträge müssen vor Auftragserteilung gestellt werden, brauchen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. eine technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energieeffizienz-Experten und einen sauberen Verwendungsnachweis. Die Juli-Umstellung 2026 hat gezeigt, wie schnell sich Bedingungen ändern können — unsere Kunden mit früh vorbereiteten Anträgen kamen ohne Verluste durch die Reform.

Was wir konkret kombinieren

  • KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) — Wärmepumpe, Pellet, Hybrid, inklusive Boni-Optimierung nach Einkommen
  • BAFA-Einzelmaßnahmen — Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung mit 15 % plus iSFP-Bonus ab 30.000 € Investitionsvolumen
  • Ergänzungskredit und steuerliche Alternative (§ 35c EStG), wenn Zuschüsse nicht passen
  • Landesprogramme der ILB Brandenburg und kommunale Töpfe — je nach Wohnort

Die Reihenfolge entscheidet: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) planen wir Maßnahmen so, dass die Fördersumme über alle Programme maximal wird — und Sie nie eine Frist reißen.

So läuft es ab

Drei Schritte bis zum Ergebnis

1

Förder-Check

Wir prüfen alle Töpfe: BAFA, KfW, Steuerbonus §35c EStG und regionale Landeszuschüsse.

2

Antragstellung

Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antrag — wir füllen alles aus, Sie unterschreiben.

3

Verwendungsnachweis

Wir begleiten die Maßnahme und liefern den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.

Preis & Förderung: Im Beratungspaket enthalten. Antragstellung (TPB) und Verwendungsnachweis (VN) inklusive.
Zertifiziert & gelistet bei
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Deutsche Energie-Agentur (dena)
  • KfW Bankengruppe
  • Handwerkskammer
Bekannt aus
Häufige Fragen

Zur Leistung Fördermittelberatung

Kann ich BAFA und KfW kombinieren?+

Nicht für dieselbe Maßnahme — aber innerhalb eines Sanierungsfahrplans schon: z. B. BAFA für die Heizung, KfW 261 für die Hülle. Wir planen die Reihenfolge für die maximale Summe.

Wie schnell kommt die Auszahlung?+

Bei der BAFA-Heizungsförderung aktuell durchschnittlich 14 Tage nach Antragstellung. Wichtig: erst beauftragen, wenn der Bescheid vorliegt.

Was hat sich mit der BEG-Reform im Juli 2026 geändert?+

Die förderfähigen Höchstkosten beim Heizungstausch sanken von 30.000 auf 28.000 €, der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 %. Neu sind der dreistufige Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen), der Familienzuschlag von 10.000 € Einkommensabzug und die höhere maximale Förderquote von 80 % (bisher 70 %). Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag wurden gestrichen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?+

Ja, zwingend. Der Förderantrag (mit BzA bzw. TPB) muss vor der Auftragserteilung an den Fachbetrieb gestellt werden — nachträglich geht nichts mehr. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg, beides sauber zu verbinden. Wir takten das für Sie.

Sinkt die Förderung wirklich weiter?+

Ja, planmäßig: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Höchstkosten halbjährlich um 750 € (bis 22.000 €), der Klimageschwindigkeitsbonus fällt halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Wer einen Heizungstausch ohnehin plant, fährt mit einem früheren Antrag in aller Regel besser.

Was kostet die Fördermittelberatung?+

Im Rahmen einer Energieberatung oder eines iSFP ist die Förderstrategie enthalten. Die reine Antragsbegleitung bepreisen wir nach Aufwand und nennen den Festpreis vor Beauftragung — in fast allen Fällen liegt er weit unter dem Fördervorteil, den eine optimierte Programmkombination bringt.

Förderung

Welche Töpfe wir für Sie kombinieren.

Förderung ist nicht der Bonus — sie entscheidet, ob sich eine Sanierung rechnet. Wir prüfen alle Programme und kombinieren sie maximal.

BAFA EBW

Energieberatung Wohngebäude

50 %max. 650 € (EFH) / 850 € (MFH)

Die staatlich geförderte Energieberatung — Rate und Deckel wurden 08/2024 reformiert.

KfW 458

Heizungsförderung (BEG EM)

30–80 %bis 22.400 €

Wärmepumpe, Pellet, Hybrid — inkl. Klimageschwindigkeits- und gestaffeltem Einkommensbonus. Förderfähig: 28.000 €/WE (Stand 21.07.2026).

KfW 261

Effizienzhaus-Sanierung

5–45 %bis 37.500 €

Tilgungszuschuss von 5 % (EH 85) bis 45 % (EH 40 + WPB-Bonus). Max. Kredit 150.000 €/WE.

iSFP-Bonus

Individueller Sanierungsfahrplan

+5 %ab 30.000 € Investitionsvolumen

Zusatzbonus für Maßnahmen aus einem iSFP — seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen. Verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €/WE.

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