KfW 458 für Ihr Gebäude bestimmen
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KfW 458 — die "Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude" — ist seit 2024 das zentrale Bundesprogramm für den Tausch alter Heizungen gegen erneuerbare Systeme. Es ersetzt die alte BAFA-Heizungsförderung. Beantragt wird über das KfW-Portal "Meine KfW" — nicht mehr beim BAFA.
Grundförderung 30 %: alle förderfähigen Heizsysteme (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Hybrid)
Klimageschwindigkeitsbonus +16 %: bei Austausch funktionierender Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung; ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Prozentpunkte
Einkommensbonus +10 bis +40 %: selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €); Haushalte mit minderjährigem Kind erhalten einmalig 10.000 € Einkommensabzug
Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 € pro Wohneinheit gedeckelt (ab 01.02.2027 sinkend, halbjährlich −750 €). Beim 80-%-Cap ergibt das maximal 22.400 € Zuschuss für ein Einfamilienhaus. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag wurden mit der BEG-Reform zum 21.07.2026 gestrichen.
Luft-Wärmepumpen-Außengeräte müssen ab 2026 mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert nach TA Lärm liegen — vorher waren es 5 dB.
— Heim-Watt zur GEG/BEG-Novelle
Geförderte Wärmepumpen müssen Mindest-Jahresarbeitszahlen (JAZ) nach VDI 4650 erreichen: 3,0 für Luft-Wasser, 3,5 für Sole-/Wasser-Wärmepumpen. Die JAZ-Berechnung muss von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt werden.
Detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung samt typischer Antragsfehler finden Sie in der Förderübersicht 2026 und im Quick-Win-Artikel zu typischen Antragsfehlern.
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