Förderung & FinanzierungAktualisiert · 19.08.2026

Steuerbonus §35c EStG

Auch bekannt alsenergetische Sanierung SteuerSteuerermäßigung Sanierung§35c EStG

Statt BAFA/KfW-Zuschuss können selbstnutzende Eigentümer 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen — bis zu 40.000 € pro Objekt.

ML
Geschrieben vonMaria LangeBAFA-zertifizierte Energieberaterin

A – Z

Steuerbonus §35c EStG für Ihr Gebäude bestimmen

Unsere zertifizierten Energieberater nehmen Ihr Objekt auf und liefern eine belastbare Bewertung — Grundlage für jede sinnvolle Sanierungs- oder Förderentscheidung.

Beratung anfragen →

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Steuerbonus nach §35c?

20 % der Sanierungskosten, verteilt auf drei Jahre (7 + 7 + 6 %). Maximaler Bonus pro Objekt: 40.000 €.

Kann ich §35c und BAFA-Förderung kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Bei mehreren Maßnahmen ist eine Aufteilung möglich — pro Einzelmaßnahme entweder Steuerbonus oder Zuschuss.

Brauche ich für §35c einen Energieberater?

Nein, eine Fachunternehmer-Bescheinigung des ausführenden Handwerkers reicht. Energieberater empfehlen sich aber für die Strategieentscheidung Steuerbonus vs. Zuschuss.

Kostenfreies Erstgespräch

Steuerbonus §35c EStG richtig einordnen — bevor Sie Geld in die falsche Maßnahme stecken.

Ein zertifizierter Energieberater prüft Ihren Fall in 30 Minuten und nennt Ihnen Förderung, Eigenanteil und nächsten Schritt schriftlich. Ohne Vertrieb, ohne Verpflichtung.

Erstgespräch buchen →Antwort binnen 24 Std · DSGVO-konform
ML
Geschrieben von

Maria Lange

BAFA-zertifizierte Energieberaterin

BAFA-zertifizierte Energieberaterin mit 5+ Jahren Erfahrung in der energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Berlin und Brandenburg.

Profil ansehen →