Steuerbonus §35c EStG für Ihr Gebäude bestimmen
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§35c EStG ist die steuerliche Alternative zu BAFA- und KfW-Zuschüssen für selbstnutzende Wohneigentümer. Sie können 20 % der Sanierungskosten direkt von der Einkommensteuerschuld abziehen — verteilt über drei Jahre. Maximal werden 200.000 € Sanierungskosten anerkannt, also bis zu 40.000 € Steuerermäßigung pro Objekt.
Jahr 1: 7 % der Kosten (max. 14.000 €)
Jahr 2: 7 % der Kosten (max. 14.000 €)
Jahr 3: 6 % der Kosten (max. 12.000 €)
Summe: 20 % der Kosten (max. 40.000 €)
Selbstnutzendes Wohneigentum (kein Vermietungsobjekt)
Gebäude älter als 10 Jahre
Maßnahme nach gesetzlichem Katalog (Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung, Heizungsoptimierung)
Fachunternehmer-Bescheinigung nach amtlichem Muster
Keine gleichzeitige BAFA-/KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme
Eine Faustregel: Wer eine hohe Steuerlast hat und nur eine Einzelmaßnahme plant, fährt mit §35c oft einfacher (kein Antrag, kein Energieberater zwingend). Bei kombinierten Maßnahmen mit iSFP liegt der BAFA-Pfad meist vorne — der iSFP-Bonus + 50 % Beratungs-Förderung gleicht den Verwaltungsaufwand mehr als aus.
Für eine konkrete Maßnahme können Sie entweder den Steuerbonus §35c oder eine BAFA-/KfW-Förderung nutzen — nie beides. Bei Kombination mehrerer Maßnahmen lässt sich aber pro Maßnahme separat entscheiden.
— BMF-Schreiben zu §35c EStG
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