GEG (Gebäudeenergiegesetz) für Ihr Gebäude bestimmen
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Bundesgesetz für die Energieeffizienz von Gebäuden. Es führt seit 2020 die alte Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) in einem Regelwerk zusammen. Die Novelle 2024 brachte die viel diskutierte 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen — sie wurde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, beschlossen am 10.07.2026) wieder gestrichen.
Mindest-Energieeffizienz für Neubauten (Effizienzhaus 55 als Pflicht)
Anforderungen bei Sanierungen (z. B. U-Wert Pflicht ab 10 % Bauteilfläche)
65-%-EE-Pflicht für neue Heizungssysteme (im Juli 2026 durch das GModG gestrichen)
Pflicht zum Energieausweis bei Verkauf/Vermietung
Hydraulischer Abgleich + Pumpentausch im Bestand
Austauschpflicht für alte Konstanttemperatur-Heizungen (im Juli 2026 durch das GModG gestrichen)
Die Regel verlangte, dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Wärme erzeugen — gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Mit dem GModG (Beschluss 10.07.2026) wurden Pflicht und Kopplung komplett gestrichen; die folgenden Fristen sind damit Geschichte:
Großstädte (> 100.000 EW): ab 30.06.2026
Kleinere Gemeinden: ab 30.06.2028
Bis dahin: Einbau reiner Gas-/Öl-Heizungen weiter zulässig
Übergangsfrist nach Heizungsdefekt (§71i): bis zu 5 Jahre auch nach Inkrafttreten
Am 10.07.2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen: 65-%-EE-Regel und Austauschpflicht entfallen; neu eingebaute Öl-/Gasheizungen müssen ab 2029 steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen (10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040).
— BMWSB-Reformplan 2025
Die wesentlichen Anforderungen werden voraussichtlich erhalten bleiben, der Verwaltungsaufwand soll vereinfacht werden. Eigentümer mit konkreten Sanierungsplänen sollten die Förderübersicht 2026 regelmäßig prüfen — die Förderung bleibt unabhängig von der GEG-Reform stabil.
Beim Verkauf eines Wohngebäudes muss der Eigentümer ein BAFA-zertifiziertes Energieberatungsgespräch anbieten — geregelt in §80 GEG. Die frühere Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gasheizung (§71b) wurde mit dem GModG gestrichen.
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