BAFA für Ihr Gebäude bestimmen
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist seit der BEG-Reform 2024 nicht mehr für die Heizungsförderung zuständig — diese liegt jetzt komplett bei der KfW (Programm 458). Das BAFA fördert nun primär: Energieberatung Wohngebäude (EBW), Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM) und die Heizungsoptimierung.
Energieberatung Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars, max. 650 € (EFH/ZFH) oder 850 € (≥ 3 WE), zzgl. 250 € WEG-Bonus
Dämmung der Hülle: 15 % Grundförderung (BEG EM), +5 pp mit iSFP
Fenster- und Türtausch: 15 % Grundförderung, +5 pp mit iSFP
Anlagentechnik (außer Heizung): Lüftung mit Wärmerückgewinnung, sommerlicher Wärmeschutz
Heizungsoptimierung: 15 % Grundförderung für hydraulischen Abgleich nach Verfahren B
Anträge laufen über das BAFA-Portal (eantrag.bafa.de). Wichtig: Antrag vor Auftragsvergabe stellen — nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE-Liste) muss bei den meisten Programmen die Antragsunterlagen mitzeichnen.
Heizung → KfW 458. Hülle, Fenster, Lüftung, Beratung → BAFA. Diese Aufteilung gilt seit Anfang 2024.
— BMWK-Übersicht zur BEG-Reform
Eine vollständige Übersicht aller Programme und Kombinationsmöglichkeiten finden Sie in der Förderübersicht 2026.
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