EnEV (Energieeinsparverordnung) für Ihr Gebäude bestimmen
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war von 2002 bis Oktober 2020 das wichtigste Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland. Sie wurde mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 abgelöst.
EnEV 2002: erste Verordnung; löste die alte WSchVO und HeizAnlV ab
EnEV 2007/2009: Pflicht zum Energieausweis bei Verkauf/Vermietung
EnEV 2014: Anhebung der Anforderungen für Neubauten um 25 %
EnEV 2016: weitere Stufe der Verschärfung
Auch wenn die EnEV durch das GEG ersetzt wurde, ist sie für die Bewertung von Bestandsgebäuden weiterhin relevant: Energieausweise, die unter EnEV ausgestellt wurden, behalten ihre 10-jährige Gültigkeit. Gebäude, die zwischen 2007 und 2020 nach EnEV-Standards saniert oder gebaut wurden, müssen nach den damals gültigen Regeln bewertet werden.
Die EnEV-Anforderungen wurden inhaltlich weitgehend ins GEG übernommen — vor allem die Mindest-U-Werte und die Energieausweis-Regeln. Neu im GEG sind die 65-%-EE-Pflicht und ein vereinheitlichtes Berechnungsverfahren.
— BBSR-Erläuterung zum GEG
Wer heute saniert oder baut, muss sich am GEG (und ab voraussichtlich 1.7.2026 am GMG) orientieren — die EnEV ist nur noch für Bestandsbewertungen historischer Maßnahmen relevant.
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