Energieausweis GrundlagenAktualisiert · 17.08.2026

Bedarfsausweis

Auch bekannt alsEnergiebedarfsausweisbedarfsorientierter Energieausweis

Der Bedarfsausweis ist die anspruchsvollere Variante des Energieausweises: bauteilbasiert, unabhängig vom Nutzerverhalten und für viele ältere Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.

ML
Geschrieben vonMaria LangeBAFA-zertifizierte Energieberaterin

Auf einen Blick

EinheitkWh/(m²·a)
SymbolQ_H
Skala typischA+ (≤ 30) bis H (> 250)
GEG-Höchstwert§80–88 GEG
NormDIN V 18599

A – Z

Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben — unabhängig vom Sanierungsstand.

Was kostet ein Bedarfsausweis?

Zwischen 300 und 500 € für ein Einfamilienhaus, da eine Vor-Ort-Begehung und detaillierte Bauteilaufnahme nötig sind.

Wer darf einen Bedarfsausweis ausstellen?

Nur nach §88 GEG qualifizierte Personen — meist BAFA-zertifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure mit entsprechender Weiterbildung.

Wie lange ist der Bedarfsausweis gültig?

10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach muss bei Verkauf oder Neuvermietung ein neuer Ausweis erstellt werden.

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Geschrieben von

Maria Lange

BAFA-zertifizierte Energieberaterin

BAFA-zertifizierte Energieberaterin mit 5+ Jahren Erfahrung in der energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Berlin und Brandenburg.

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