Brennwerttechnik für Ihr Gebäude bestimmen
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In der Brennwerttechnik wird das Abgas der Heizung soweit abgekühlt, dass der enthaltene Wasserdampf kondensiert. Die dabei freiwerdende Verdampfungswärme (rund 11 % bei Erdgas, 6 % bei Heizöl) wird zusätzlich genutzt — daher Normnutzungsgrade über 100 % bezogen auf den unteren Heizwert.
Damit Brennwerttechnik wirtschaftlich funktioniert, muss die Rücklauftemperatur unter der Abgastaupunkttemperatur liegen — bei Erdgas ca. 55 °C, bei Heizöl ca. 47 °C. Das setzt eine niedrige Vorlauftemperatur und einen sauberen hydraulischen Abgleich voraus.
Bestehende Brennwertgeräte dürfen weiterbetrieben werden — keine Austauschpflicht
Neueinbau: Seit dem GModG (Juli 2026) wieder ohne 65-%-EE-Auflage zulässig — ab 2029 gelten für Neugeräte steigende Quoten klimaneutraler Brennstoffe (10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040)
Defekte Anlagen dürfen mit Brennwerttechnik repariert werden, mit längerer Übergangsfrist
Für Niedertemperatur-Kessel (NT) gilt: kein Komplettverbot, aber Effizienz-Lücke macht WP wirtschaftlicher
Eine sinnvolle Brückentechnologie für unsanierte Altbauten: die Wärmepumpe deckt 70–80 % des Wärmebedarfs ab, die Brennwerttherme springt nur an kalten Tagen ein. So lässt sich der fossile Verbrauch um den Großteil senken und gleichzeitig Investitionsrisiken bei sehr niedrigen Außentemperaturen vermeiden. Die KfW 458 fördert diese Hybride.
H2-Ready-Brennwertgeräte können langfristig auf grünen Wasserstoff umgestellt werden — die flächendeckende Versorgung von Wohngebäuden ist allerdings nicht in Sicht. Verbraucherzentralen warnen vor einer reinen H2-Strategie.
— Verbraucherzentrale Bundesverband 2025
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