Brennwerttechnik für Ihr Gebäude bestimmen
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In der Brennwerttechnik wird das Abgas der Heizung soweit abgekühlt, dass der enthaltene Wasserdampf kondensiert. Die dabei freiwerdende Verdampfungswärme (rund 11 % bei Erdgas, 6 % bei Heizöl) wird zusätzlich genutzt — daher Normnutzungsgrade über 100 % bezogen auf den unteren Heizwert.
Damit Brennwerttechnik wirtschaftlich funktioniert, muss die Rücklauftemperatur unter der Abgastaupunkttemperatur liegen — bei Erdgas ca. 55 °C, bei Heizöl ca. 47 °C. Das setzt eine niedrige Vorlauftemperatur und einen sauberen hydraulischen Abgleich voraus.
Bestehende Brennwertgeräte dürfen weiterbetrieben werden — keine Austauschpflicht
Ab 1.7.2026 (Großstädte) bzw. 1.7.2028 (kleinere Gemeinden): neue reine Gas-/Öl-Heizungen nur noch mit 65 %-EE-Pflicht (Hybrid)
Defekte Anlagen dürfen mit Brennwerttechnik repariert werden, mit längerer Übergangsfrist
Für Niedertemperatur-Kessel (NT) gilt: kein Komplettverbot, aber Effizienz-Lücke macht WP wirtschaftlicher
Eine sinnvolle Brückentechnologie für unsanierte Altbauten: die Wärmepumpe deckt 70–80 % des Wärmebedarfs ab, die Brennwerttherme springt nur an kalten Tagen ein. So lassen sich die 65-%-EE-Anforderung des GEG erfüllen und gleichzeitig Investitionsrisiken bei sehr niedrigen Außentemperaturen vermeiden. Die KfW 458 fördert diese Hybride.
H2-Ready-Brennwertgeräte können langfristig auf grünen Wasserstoff umgestellt werden — die flächendeckende Versorgung von Wohngebäuden ist allerdings nicht in Sicht. Verbraucherzentralen warnen vor einer reinen H2-Strategie.
— Verbraucherzentrale Bundesverband 2025
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