Hydraulischer Abgleich für Ihr Gebäude bestimmen
Unsere zertifizierten Energieberater nehmen Ihr Objekt auf und liefern eine belastbare Bewertung — Grundlage für jede sinnvolle Sanierungs- oder Förderentscheidung.
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper und jeder Heizkreis genau die Wassermenge bekommt, die für die geforderte Raumtemperatur nötig ist. Ohne Abgleich nehmen sich pumpen-nahe Heizkörper zu viel Wasser, während entfernte Räume nicht warm werden — die Heizung läuft zu lange auf zu hoher Temperatur, der Verbrauch steigt um 10–15 %.
Verfahren A: grobe Einstellung anhand Erfahrungswerten — seit 2022 für Förderzwecke nicht mehr ausreichend
Verfahren B: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Auslegung jedes Heizkörpers, Dokumentation auf VdZ-Formular — alleinig förderfähig
15 % BAFA-Grundförderung im Rahmen der Heizungsoptimierung
20 % mit iSFP-Bonus
Mindestinvestition: 300 € brutto
Höchstgrenze förderfähiger Kosten: 30.000 €/WE bzw. 60.000 €/WE mit iSFP
Heizung muss älter als 2 Jahre, bei fossilen Brennstoffen jünger als 20 Jahre sein
Das GEG schreibt für Anlagen, die vor dem 1.10.2009 errichtet wurden, einen Abgleich bis spätestens 30.9.2027 vor. Anlagen aus dem Baujahr 2010 sind bereits 2026 fällig. Ohne Abgleich entfällt die KfW-458-Förderung der Wärmepumpe komplett — sowie viele andere BEG-Programme.
Förderfähig nur durch in der EEE-Liste geführte Energieeffizienz-Experten oder qualifizierte Heizungsfachunternehmen mit VdZ-Zertifizierung. Selbst gemachte Excel-Berechnungen werden nicht anerkannt.
Im Schnitt spart ein hydraulischer Abgleich 15 % Heizenergie. Bei Wärmepumpen verbessert er die JAZ teilweise um 0,5–1,0 Punkte.
— co2online & Fraunhofer ISE
Detail-Anleitung im Magazinartikel Hydraulischer Abgleich Verfahren B — Grundlagen.
Sie möchten dieses Thema auf Ihr Gebäude anwenden? Kostenfreie Erstberatung anfragen — BAFA-zertifizierte Energieberater von e-nergio prüfen Ihr Objekt und erläutern, welche Maßnahmen und Förderungen für Sie konkret in Frage kommen.