Gesetze & NormenAktualisiert · 17.07.2026

Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Auch bekannt alsWPGkommunale Wärmeplanung (Gesetz)

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Kommunen zu einem Wärmeplan: Großstädte bis Mitte 2026, kleinere Gemeinden bis Mitte 2028. Seit dem GModG 2026 ist der Plan reines Planungsinstrument ohne GEG-Pflichtauslöser.

Ümit Kaya
Geschrieben vonÜmit KayaInstallateur- und Heizungsbauermeister & zertifizierter Gebäudeenergieberater

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Häufige Fragen

Bis wann muss meine Gemeinde einen Wärmeplan haben?

Großstädte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle anderen Gemeinden bis 30.06.2028 — im Barnim gilt also die 2028er-Frist. Kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern dürfen vereinfachte Verfahren nutzen.

Muss ich mit dem Heizungstausch auf den Wärmeplan warten?

Nein. Seit dem GModG löst der Wärmeplan keine GEG-Pflichten mehr aus, und einen Anschlusszwang erzeugt er nicht. Sinnvoll ist der Blick hinein trotzdem: Liegt Ihre Straße im geplanten Wärmenetzgebiet, lohnt der Konditionenvergleich, bevor Sie in eine eigene Anlage investieren.

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Ümit Kaya
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Ümit Kaya

Installateur- und Heizungsbauermeister & zertifizierter Gebäudeenergieberater

Installateur- und Heizungsbauermeister, BAFA-/dena-zertifizierter Energieberater und Gründer von e-nergio in Eberswalde.

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