Wärmeplanungsgesetz (WPG) für Ihr Gebäude bestimmen
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Das Wärmeplanungsgesetz (WPG, seit 01.01.2024) verpflichtet die Bundesländer, flächendeckend kommunale Wärmepläne erstellen zu lassen: Städte über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, alle übrigen Gemeinden bis 30.06.2028. Der Plan teilt das Gemeindegebiet in voraussichtliche Versorgungsgebiete ein — Wärmenetz, Wasserstoff oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen.
Seit dem GModG 2026 ist die frühere Kopplung an GEG-Pflichten gestrichen: Der Wärmeplan löst keine Heizungspflichten mehr aus und erzeugt keinen Anschlusszwang (§§ 26/27 WPG). Er bleibt aber das wichtigste Signal für die eigene Heizungsentscheidung — wer im ausgewiesenen Wärmenetzgebiet liegt, sollte Konditionen und Zeitplan des Versorgers kennen, bevor er investiert.
Für den Landkreis Barnim gilt die 2028er-Frist; Eberswalde und Bernau arbeiten bereits an ihren Plänen. Die Details je Kommune: Kommunale Wärmeplanung im Barnim.