Klimageschwindigkeitsbonus für Ihr Gebäude bestimmen
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Der Klimageschwindigkeitsbonus (KGB) belohnt Selbstnutzer, die ihre noch funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung freiwillig gegen eine klimafreundliche Heizung tauschen. Seit der Förderreform vom Juli 2026 beträgt er 16 Prozentpunkte (zuvor 20) zusätzlich zur Grundförderung von 30 %.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte — auf 12 %, dann 8 %, 4 % und null. Zusammen mit dem sinkenden förderfähigen Höchstbetrag (28.000 € → −750 € je Halbjahr) heißt das: Jedes abgewartete Halbjahr kostet real bis zu mehrere tausend Euro Zuschuss.
Wichtig: Kein KGB bei Gas-Hybridlösungen und für Vermieter; Gasheizungen müssen beim Tausch mindestens 20 Jahre alt sein, Öl/Kohle/Nachtspeicher sind altersunabhängig bonusfähig. Alle Bausteine und Beispielrechnungen: Heizungsförderung nach der Reform.