Leistung 03 · in Neubrandenburg

Fördermittelberatung in Neubrandenburg

BAFA, KfW, Land — wir prüfen alle Töpfe und stellen den Antrag.

Förderung ist nicht der Bonus auf eine Sanierung — sie entscheidet, ob sie sich rechnet. Wir kombinieren BEG-Programme, Steuerbonus nach §35c EStG und Landeszuschüsse, übernehmen die technische Projektbeschreibung und den Verwendungsnachweis.

In Neubrandenburg kombinieren wir diese Leistung mit der regionalen Förderung und übernehmen den kompletten Antrag — von der Vor-Ort-Aufnahme bis zum Verwendungsnachweis. Mehr zur Region Neubrandenburg →

  • KfW-Heizungsförderung bis 80 %
  • KfW 261 Effizienzhaus + KfW 358 Ergänzungskredit
  • Antrag inklusive — wir füllen alles aus
  • Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung
So läuft es ab

Drei Schritte bis zum Ergebnis

1

Förder-Check

Wir prüfen alle Töpfe: BAFA, KfW, Steuerbonus §35c EStG und regionale Landeszuschüsse.

2

Antragstellung

Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antrag — wir füllen alles aus, Sie unterschreiben.

3

Verwendungsnachweis

Wir begleiten die Maßnahme und liefern den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.

Preis & Förderung: Im Beratungspaket enthalten. Antragstellung (TPB) und Verwendungsnachweis (VN) inklusive.
Regionale Förderung

Förderung in Neubrandenburg

Zusätzlich zur bundesweiten BEG-Förderung (BAFA & KfW) kombinieren wir für Eigentümer in Neubrandenburg die Landesebene Mecklenburg-Vorpommerns.

LFI-MV

Modernisierungsdarlehen des Landes (bis 31.12.2026!)

Zinsloses Darlehen des Landesförderinstituts für die Modernisierung — auch selbst genutzten Wohneigentums: bis 80 % der Ausgaben, max. 146.300 €/Wohnung, 25 % Tilgungsnachlass nach Fertigstellung. Die Richtlinie läuft Ende 2026 aus.

neu.sw

Fernwärme neu.sw (80 % Anschlussquote)

Rund 80 % der Haushalte am Netz, über 30 Mio. € Investitionen in Speicher, Power-to-Heat und Geothermie. In Netzgebieten erste Option — außerhalb: Wärmepumpe.

BEG

Bundesförderung (BAFA & KfW)

Heizungstausch: bis 80 % Zuschuss (max. 22.400 €). Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15–20 %. Ein Landeszuschussprogramm für private Sanierung gibt es in MV nicht — die BEG ist der Kern.

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Häufige Fragen

Fördermittelberatung in Neubrandenburg — Ihre Fragen

Kann ich BAFA und KfW kombinieren?+

Nicht für dieselbe Maßnahme — aber innerhalb eines Sanierungsfahrplans schon: z. B. BAFA für die Heizung, KfW 261 für die Hülle. Wir planen die Reihenfolge für die maximale Summe.

Wie schnell kommt die Auszahlung?+

Bei der BAFA-Heizungsförderung aktuell durchschnittlich 14 Tage nach Antragstellung. Wichtig: erst beauftragen, wenn der Bescheid vorliegt.

Was hat sich mit der BEG-Reform im Juli 2026 geändert?+

Die förderfähigen Höchstkosten beim Heizungstausch sanken von 30.000 auf 28.000 €, der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 %. Neu sind der dreistufige Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen), der Familienzuschlag von 10.000 € Einkommensabzug und die höhere maximale Förderquote von 80 % (bisher 70 %). Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag wurden gestrichen.

Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?+

Ja, zwingend. Der Förderantrag (mit BzA bzw. TPB) muss vor der Auftragserteilung an den Fachbetrieb gestellt werden — nachträglich geht nichts mehr. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg, beides sauber zu verbinden. Wir takten das für Sie.

Sinkt die Förderung wirklich weiter?+

Ja, planmäßig: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Höchstkosten halbjährlich um 750 € (bis 22.000 €), der Klimageschwindigkeitsbonus fällt halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Wer einen Heizungstausch ohnehin plant, fährt mit einem früheren Antrag in aller Regel besser.

Was kostet die Fördermittelberatung?+

Im Rahmen einer Energieberatung oder eines iSFP ist die Förderstrategie enthalten. Die reine Antragsbegleitung bepreisen wir nach Aufwand und nennen den Festpreis vor Beauftragung — in fast allen Fällen liegt er weit unter dem Fördervorteil, den eine optimierte Programmkombination bringt.

Förderung

Welche Töpfe wir für Sie kombinieren.

Bundesweite BEG plus die Landesprogramme vor Ort — wir prüfen alle Programme und kombinieren sie maximal.

BAFA EBW

Energieberatung Wohngebäude

50 %max. 650 € (EFH) / 850 € (MFH)

Die staatlich geförderte Energieberatung — Rate und Deckel wurden 08/2024 reformiert.

KfW 458

Heizungsförderung (BEG EM)

30–80 %bis 22.400 €

Wärmepumpe, Pellet, Hybrid — inkl. Klimageschwindigkeits- und gestaffeltem Einkommensbonus. Förderfähig: 28.000 €/WE (Stand 21.07.2026).

KfW 261

Effizienzhaus-Sanierung

5–45 %bis 37.500 €

Tilgungszuschuss von 5 % (EH 85) bis 45 % (EH 40 + WPB-Bonus). Max. Kredit 150.000 €/WE.

iSFP-Bonus

Individueller Sanierungsfahrplan

+5 %ab 30.000 € Investitionsvolumen

Zusatzbonus für Maßnahmen aus einem iSFP — seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen. Verdoppelt die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 €/WE.

Weitere Leistungen in Neubrandenburg

Erstgespräch — kostenfrei

30 Minuten Klarheit über Ihre Förderung in Neubrandenburg.

Kein Vertrieb. Kein Verkaufsdruck. Ein zertifizierter Energieberater prüft Ihren Fall in Neubrandenburg und nennt Förderung + Eigenanteil schriftlich.