Einspeisevergütung für Ihr Gebäude bestimmen
Unsere zertifizierten Energieberater nehmen Ihr Objekt auf und liefern eine belastbare Bewertung — Grundlage für jede sinnvolle Sanierungs- oder Förderentscheidung.
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Photovoltaikanlagen einen festen Preis für jede eingespeiste Kilowattstunde — ab Inbetriebnahme für 20 Jahre. Stand Juli 2026 liegt sie bei 7,78 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung (Volleinspeisung: 12,34 ct/kWh); zum 1. August sinkt sie turnusmäßig um rund 1 %.
Netzstrom kostet im Schnitt rund 37 ct/kWh, selbst erzeugter Solarstrom in den Gestehungskosten nur 6–13 ct — jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit etwa dreimal so viel wert wie eine eingespeiste. Seit dem Solarspitzengesetz gibt es für Neuanlagen zudem keine Vergütung in Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen (der Förderzeitraum verlängert sich im Gegenzug) — ein Batteriespeicher entschärft genau das.
Wichtig für die Planung: Der Gesetzgeber diskutiert, die feste Vergütung für kleine Neuanlagen ab 2027 zu streichen (Stand Juli 2026: Entwurf). Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre Vergütung. Wie das Zusammenspiel mit Wärmepumpe und Speicher rechnet, zeigt unser Beitrag PV, Speicher und Wärmepumpe kombinieren.